Ehrenkodex der VÖHT

Jedes Mitglied verpflichtet sich im Rahmen seiner VÖHT Mitgliedschaft, neben den Vereinsstatuten auch alle folgenden Punkte unbedingt zu beachten und strikt zu befolgen.

 

1) Ethik - Umgang mit KlientInnen

  • Unser Bemühen gilt dem Wohlergehen der Hunde sowie deren HalterInnen.
  • Wertschätzender und gewaltfreier Umgang mit Menschen und Hunden sind für uns selbstverständlich.
  • Ein Hauptanliegen unserer Tätigkeit ist die Schulung der Menschen im Umgang mit ihrem Hund. Hierzu zählt das Erkennen der Körpersprache des Hundes und Verständnis für das Wesen Hund sowie individuell angepasste belohnungsbasierte Trainingsmethoden.
  • Wir helfen dem Mensch-Hund-Team, Talente und Fähigkeiten zu stärken und begleiten diese auf dem Weg zu einem eigenverantwortlichen und tiergerechten Umgang sowie einer gemeinsamen positiven Entwicklung.
  • Wir achten sorgfältig auf die Autonomie, die freie Entfaltung und die Individualität unserer KlientInnen und verletzen diese nicht.
  • Wir respektieren die Privatsphäre unserer KlientInnen sowie deren Wunsch nach Vertraulichkeit.
  • Wir verzichten auf unseriöse „Garantie-Versprechungen“ und bemühen uns um realistische Einschätzung der Entwicklungsmöglichkeiten.
  • Wir kommunizieren Preise, Vertragskonditionen etc. vorab klar und verständlich.
  • Wir sind offen bezüglich neuer positiver Trainingsmethoden, Techniken und Hilfsmittel und bilden uns regelmäßig fort.

2) Ethik - Training

  • Wir üben unsere Tätigkeit mit Rücksicht auf andere Lebewesen aus und sorgen dafür, dass weder Mensch noch Tier durch Fahrlässigkeit zu Schaden kommen.
  • Wir sind gut vernetzt und stehen einander mit Rat und Tat zur Seite. Sollten Erfahrung und Wissensstand für die Arbeit mit einem Team nicht ausreichen, empfehlen wir geeignete KollegInnen, sodass den KlientInnen und ihrem Hund jedenfalls weitergeholfen werden kann.
  • Wir pflegen gute Kontakte zu SpezialistInnen aus angrenzenden Berufen und/oder TiermedizinerInnen und verweisen unsere KlientInnen bei Verdacht der Notwendigkeit an diese. Vor allem bei Hunden mit Verhaltensauffälligkeiten, wie Angst, Aggression, Hyperaktivität, ambivalentem Verhalten etc. wird eine medizinische Abklärung nahe gelegt. Gegebenenfalls machen wir eine Zusammenarbeit von vorhergehender tiermedizinischer Abklärung abhängig.
  • Selbstverständlich arbeiten wir gewaltfrei und ausschließlich mit tierschutzkonformen Hilfsmitteln und Methoden. Keinesfalls verwenden oder empfehlen wir Hilfsmittel oder Trainingsmethoden, die dem Hund körperlichen oder seelischen Schaden zufügen können.
  • Der Einsatz oder die Empfehlung von elektrisierenden und chemischen Ausbildungsgeräten (dies inkludiert auch das sogenannte Antibellhalsband), Stachel- bzw. Korallenhalsbändern, sowie Methoden und Hilfsmittel, die darauf abzielen, das Verhalten eines Hundes durch Härte oder Strafreize zu beeinflussen, ist laut österreichischem Tierschutzgesetz verboten. Für uns ist es selbstverständlich, dass solche Hilfsmittel und Methoden nicht zum Einsatz kommen. Mit Nachdruck distanzieren wir uns vom Einsatz tierschutzwidriger Methoden oder Hilfsmittel!
  • Desweiteren distanzieren wir uns von Hilfsmitteln und/oder Methoden, die dem Hund Schmerzen oder Angst bereiten oder Aggressionen fördern können. 
  • In jedem Fall abzulehnen sind der Einsatz von Strafreizen wie z.B. Schepperdosen, Wurfketten, Trainings-Disc o. ä., Leinenruck oder Leinenimpuls, Anschreien, Schläge/Tritte, massive/grobe Einwirkungen mittels Stoßen vor allem in Hals und Lendenregion, Zu-Boden-werfen des Hundes („Alphawurf“), am Fell oder im Nacken schütteln, vermeidbare Überforderung und Stress beim Training z.B. durch Reizüberflutung – auch Flooding genannt, unsachgemäßer Einsatz eines Kopfhalfters „Halti“ (durch alleinige Anbringung der Leine am Halti oder durch Ruck am Halti), Verwendung eines Halsbandes oder Moxonleine (Halsband und Leine in einem) ohne Stopp, sodass der Hund bei Zug gewürgt wird.
  • Sollten hinsichtlich einer Methode und/oder eines Hilfsmittels Zweifel bestehen, ob und inwieweit diese/s tierschutzkonform ist, ist der Einsatz des Hilfsmittels von der Begutachtung durch den VÖHT-Vorstand, VÖHT-Beirat und/oder (externe) Beauftragte abhängig.

3) Verhalten als Vereinsmitglied

  • Wir verpflichten uns zu regelmäßiger Fortbildung und persönlicher Weiterentwicklung.
  • Wir vertreten und schützen die Interessen der VÖHT und ihrer Mitglieder.
  • Wir repräsentieren die VÖHT in unserem Tun und Öffentlichkeitsauftritt.
  • Wir pflegen guten Zusammenhalt und wertschätzenden Umgang untereinander.
  • Auch im Umgang mit Außenstehenden, BerufskollegInnen, Behörden und SpezialistInnen anderer Disziplinen verpflichten wir uns zu Höflichkeit, Sachlichkeit und Verzicht auf Herabwürdigung, Respektlosigkeit und/oder übler Nachrede.
  • Im Falle von Fragen oder Zweifel bezüglich Methoden von VÖHT-Mitgliedern steht der Vorstand als Ansprechperson zur Verfügung und wird eine entsprechende Begutachtung durch den VÖHT-Vorstand, VÖHT-Beirat und/oder (externe) Beauftragte einberufen.
  • Bei Unklarheiten, Fragen oder Zweifeln zu einem eigenen Fall, einer Methode oder einem Hilfsmittel nehmen wir Supervision, Beratung und/oder Begutachtung durch den VÖHT-Vorstand und/oder (externe) Beauftragte in Anspruch.
  • Wir stehen einander zum Austausch, zur Weiterentwicklung und zur Begutachtung von Hilfsmitteln und Methoden beratend zur Seite.
  • Der Vorstand und/oder Beauftragte stehen allen Mitgliedern zu Beratung, Supervision und Begutachtung bzw. zur Weiterempfehlung an geeignete SpezialistInnen zur Verfügung.
  • Unser Auftritt in der Öffentlichkeit geschieht in Abstimmung mit den Werten der VÖHT und schließt jedes vereinsschädigende Verhalten aus.
  • Wir verwenden das VÖHT Logo in unserem Öffentlichkeitsauftritt, um als starke Gemeinschaft im Interesse von Mensch und Hund wahrgenommen zu werden.
  • Wir erfüllen unsere Verpflichtungen dem Verein gegenüber gewissenhaft und ehrlich.
  • Mit unserer Unterschrift verpflichten wir uns zur Beachtung und strikten Einhaltung des VÖHT Ehrenkodex. Diese Verpflichtung bleibt bis zur Beendigung der Mitgliedschaft bestehen.