Sinn und Zweck der Aufnahme von geförderten Mitgliedern ist es, angehende TrainerInnen im Umgang mit Mensch und Hund zu unterstützen und durch Mentoring den
geplanten Berufsweg zu begleiten. Ziel ist die Aufnahme als Vollmitglied, wenn alle Kriterien erfüllt werden.
Kriterien für die Aufnahme eines geförderten Mitglieds sind:
Für die geförderte Mitgliedschaft ist keine Empfehlung eines VÖHT-Mitgliedes notwendig!
1) Zusendung des Aufnahmeantrags, welcher dem/der Antragsteller/In auf Anfrage gesendet wird, wobei von der VÖHT
grundsätzlich folgende Mindestanforderungen gestellt werden:
Eine umfassende Ausbildung zur HundetrainerIn/HundeverhaltensberaterIn/ HundeverhaltenstrainerIn, die den Inhalten des tierschutzqualifizierten
Hundetrainers (56. Verordnung §7) entspricht und ein Mindestausmaß von 250 vollen Stunden Theorie abdeckt. Die theoretische Ausbildung sollte zu einem großen Teil bereits absolviert sein,
sodass zumindest 120 Stunden nachgewiesen werden können.
Anerkannt werden unter anderem:
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Die Ausbildung zum „ganzheitlich orientieren
Hundeverhaltenstrainer“ von Tiere Helfen Leben.
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Der Universitätslehrgang „angewandte Kynologie“ der Veterinärmedizinischen Universität Wien.
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Hochschulstudium der Veterinärmedizin, Biologie, Psychologie, Pädagogik mit entsprechender Fortbildung in Hundeverhalten und Training im Ausmaß von 150
vollen Stunden.
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Oder nachweisbare Aus- bzw. Fortbildungen mit oben angeführtem Inhalt und Ausmaß.
2) Nach entsprechender Prüfung auf Inhalt und Ausmaß (Curriculum) der erworbenen Ausbildung durch den Vorstand.
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Befähigung im positiven Umgang mit Hunden und Hundehaltern
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Aufnahmeantrag inkl. der ausgefüllten Fragebögen
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Chronologischer Nachweis über Ausbildung und Fortbildungen
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Darstellung des kynologischen Werdegangs, inklusive Motivationsschreiben, warum eine VÖHT Mitgliedschaft beantragt werden möchte.
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Unterzeichnung des VÖHT Ehrenkodex und des Beitrittsformulars.
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Zustimmung, dass ab Aufnahme in die VÖHT zumindest 18 volle Stunden (entspricht drei vollen Tagen) Fortbildung pro Kalenderjahr absolviert werden. Diese
sollen im Zusammenhang mit der Arbeit mit Mensch-Hund-Teams stehen. Anerkannt werden daher Fortbildungen/Vertiefungen/Ausbildungen mit biologischen, psychologischen, pädagogischen,
praktischen Inhalten im Umgang mit Mensch und Tier. Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand, ob die Fortbildung anerkannt wird. Der Nachweis der vorgeschriebenen Fortbildung ist von
jedem Mitglied bis spätestens 31.10. des Folgejahres zu erbringen. Die Nichterfüllung der geforderten Fortbildungsstunden sollte zu einem ehest möglichen Zeitpunkt mit einer triftigen
Begründung (z.b. Schwangerschaft, Karenz, Krankheit,…) dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.
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Geförderte Mitglieder verpflichten sich zu einer vierteljährlichen Supervision mit ihrem VÖHT-Mentor. Der Mentor wird bei Aufnahme in die VÖHT zugewiesen.
Es kann auch ein Wunsch-Mentor geäußert werden, jedoch entscheidet die endgültige Zuteilung der VÖHT-Vorstand in Absprache mit dem entsprechenden Mentor. Die Reflexion kann persönlich
aber auch über moderne Medien erfolgen.
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Geförderte Mitglieder, deren Ausbildung kein Praktikum beinhaltete, sind verpflichtet, ein Praktikum in einer oder mehreren Hundeschule im Ausmaß von 150
Stunden im Zeitrahmen von 2 Jahren ab Aufnahme in die VÖHT nachzuweisen. Die Praxisstelle muss die VÖHT Kriterien erfüllen (eine Mitgliedschaft der Praxisanleiter ist nicht erforderlich,
aber wünschenswert)
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Wenn geförderte Mitglieder die Kriterien für eine volle Mitgliedschaft erfüllen, kann diese beantragt werden, hierfür müssen die entsprechenden Inhalte
nachgereicht werden, die für eine Aufnahme fehlen (Abschluss der Ausbildung, Fallbeispiele,…) es besteht jedoch keine Verpflichtung der Aufnahme seitens des VÖHT-Vorstandes.
Die Bearbeitungsgebühr für Neuanträge beträgt € 70,00 zu überweisen an Bank Austria, IBAN AT29 1200 0100 2395 0842, BIC BKAUATWW, Zweck "Antrag und Ihr NAME".
Der Antrag wird erst nach Einlagen dieser Gebühr bearbeitet.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für die Geförderte Mitgliedschaft beträgt € 50,00.
Geförderte Mitglieder sind berechtigt das VÖHT-Logo in allen offiziellen Darstellungen zu verwenden.