Hinweis: Für die Assoziierte Mitgliedschaft gelten die selben Aufnahmekriterien, wie die der
Vollmitgliedschaft, einzige Ausnahme ist der Wohnort, der sich auch in anderen EU-Staaten befinden kann.
Aufnahmekriterien für die Vollmitgliedschaft
1) Zusendung des Aufnahmeantrags, welcher dem/der Antragsteller/In auf Anfrage gesendet
wird, wobei von der VÖHT grundsätzlich folgende Mindestanforderungen gestellt werden:
Eine umfassende Ausbildung zur HundetrainerIn/HundeverhaltensberaterIn/ HundeverhaltenstrainerIn, die den Inhalten des tierschutzqualifizierten
Hundetrainers (56. Verordnung §7) entspricht und ein Mindestausmaß von 250 vollen Stunden Theorie und 150 vollen Stunden Praxis abdeckt.
Anerkannt werden unter anderem:
-
Die Ausbildung zum „ganzheitlich orientieren Hundeverhaltenstrainer“ von Tiere Helfen Leben.
-
Der Universitätslehrgang „angewandte Kynologie“ der Veterinärmedizinischen Universität Wien.
-
Hochschulstudium der Veterinärmedizin, Biologie, Psychologie, Pädagogik mit entsprechender Fortbildung in Hundeverhalten und Training im Ausmaß von 150
vollen Stunden.
-
Oder nachweisbare Aus- bzw. Fortbildungen mit oben angeführtem Inhalt und Ausmaß.
2) Nach entsprechender Prüfung auf Inhalt und Ausmaß (Curriculum) der erworbenen Ausbildung durch
den Vorstand.
-
Empfehlung durch ein VÖHT-Mitglied, dass der/die Mitglieds-AnwerberIn einen gewaltfreien Umgang mit Hund und Mensch pflegt.
-
Mindestens 2 Jahre praktische Erfahrung in der Arbeit mit Hunden, hierzu zählen auch Praktika während der Ausbildung oder Mitarbeit in Kursen. Davon
mindestens 1 Jahr praktische Erfahrungen als HundetrainerIn in der selbständigen Durchführung von Einzelstunden und/oder Gruppenkursen. Eine Bestätigung hierfür kann vom Vorstand verlangt
werden.
-
Aufnahmeantrag inkl. der ausgefüllten Fragebögen
-
Chronologischer Nachweis über Ausbildung und Fortbildungen
-
Darstellung des kynologischen Werdegangs und der praktischen Arbeitsweise inklusive Motivationsschreiben, warum eine VÖHT Mitgliedschaft beantragt werden
möchte.
-
Unterzeichnung des VÖHT Ehrenkodex und des Beitrittsformulars.
-
Zustimmung, dass ab Aufnahme in die VÖHT zumindest 18 volle Stunden (entspricht drei vollen Tagen) Fortbildung pro Kalenderjahr absolviert werden. Diese
sollen im Zusammenhang mit der Arbeit mit Mensch-Hund-Teams stehen. Anerkannt werden daher Fortbildungen/Vertiefungen/Ausbildungen mit biologischen, psychologischen, pädagogischen,
praktischen Inhalten im Umgang mit Mensch und Tier. Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand, ob die Fortbildung anerkannt wird. Der Nachweis der vorgeschriebenen Fortbildung ist von
jedem Mitglied bis spätestens 31.10. des Folgejahres zu erbringen. Die Nichterfüllung der geforderten Fortbildungsstunden sollte zu einem ehest möglichen Zeitpunkt mit einer triftigen
Begründung (z.b. Schwangerschaft, Karenz, Krankheit,…) dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.
-
Wohnsitz in Österreich
Vollmitglieder sind berechtigt, das VÖHT-Logo auf allen offiziellen Darstellungen zu verwenden und werden bei Kundenanfragen bevorzugt.
Die Bearbeitungsgebühr für Neuanträge beträgt € 70,00 zu überweisen an Bank Austria, IBAN AT29 1200 0100 2395 0842, BIC BKAUATWW, Zweck "Antrag und Ihr NAME".
Der Antrag wird erst nach Einlagen dieser Gebühr bearbeitet.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag der Vollmitgliedschaft bzw. Assoziierten Mitgliedschaft beträgt € 50,00.